AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BAITEC GMBH

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen sich auf das gesamte Angebot/Leistungsspektrum (Hardware, Software und jede Art von Dienstleistung). Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen – um bindend zu sein – unserer schriftlichen Bestätigung.

§2 Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf technische Beschreibung, Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

§3 Lieferungen und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten prinzipiell als nur annähernd vereinbart. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixtermin schriftlich bestätigt wurde.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist einge­halten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatz­ansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

§4 Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft.

Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rech­nung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Portokosten und Verpackungsdienst, sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in EURO/netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Vereinbarte Zahlungsziele gelten als bindend und sind einzuhalten. Die Pünktlichkeit des Zahlungszieles ist nur dann erfüllt, wenn die Zahlung spätestens am letzten Tage des Zahlungszieles eingegangen ist.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gleichfalls sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen – auch aus laufenden Bestellungen – werden bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen ausgesetzt, auch wenn Liefertermine schriftlich festgelegt und/oder bestätigt sind. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) fällige Zahlungen zurück zu behalten. Weiters kann gegen unsere Ansprüche nur mit jenen fälligen Gegenansprüchen des Käufers aufgerechnet werden, die ausdrücklich anerkannt oder gerichtliche festgestellt wurden. Liegt ein Zahlungsverzug vor, ist die BAITEC GmbH berechtigt Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt bei gewerblichen Kunden 8% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Falls die BAITEC GmbH in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die BAITEC GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Software oder Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montage sind nach Zustellung/Erbringung sofort und ohne Zahlungsziel zur Zahlung fällig.

§6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Der Kunde sowie dessen Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, solange er nicht mit der Zahlung im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf nicht erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der BAITEC GmbH hinweisen und die BAITEC GmbH unverzüglich unterrichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware/der gelieferten Waren, erwirbt die BAITEC GmbH Miteigentum an der neuen Sache anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und künftigen Lieferungen oder Leistungen der BAITEC GmbH an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf die BAITEC GmbH nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die BAITEC GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware hiermit an die BAITEC GmbH ab. Er ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsvorganges zum Inkasso berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen der BAITEC GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennen. Die BAITEC GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Gelder, die sich auf die abgetretene Forderung beziehen, von eigenen Geldern getrennt zu vereinnahmen und zu halten.

§7 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit nicht hersteller- und/oder produktspezifisch abweichende Fristen vorgegeben bzw. vereinbart sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Wenn der Käufer die Reparatur des defekten Gerätes in seinen Geschäftsräumen wünscht, so sind in jedem Falle die Fahrtkosten unseres Technikers von ihm zu bezahlen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände oder Programme zurückzuführen sind, sind sowohl gegen die BAITEC GmbH als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme, soweit nicht anders gekennzeichnet, im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind nicht immer nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungs­vorschriften überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil nicht.

§8 Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§9 Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäfts­beziehung zugehenden persönlichen Daten in unserer EDV-Anlage gespei­chert und automatisch verarbeitet werden.

§10 Copyright
Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Das Urheberrecht steht dem Software-Hersteller zu. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen um den Schutz des Urheberrechtes zu gewährleisten.

§11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Absprache, auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Ge­schäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

§12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entste­hen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstrei­tigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundes­republik Deutschland.